Geänderte Öffnungszeiten ab 19.03.2020
Als Dienstleister im Gesundheits-Handwerk und Grundversorger, werden und dürfen wir laut BAG und ZVA eine Versorgung weiter gewährleisten. Zu ihrem Schutz und dem Schutz unserer Mitarbeiter, geschieht dies unter der in dieser Situation angemessenen Maßnahmen nur unter Einhaltung maximaler Hygiene-Standards. Jedoch entscheiden wir von Tag zu Tag